Wann muss operiert werden?
Bei einem Bandscheibenleiden wird zunächst versucht, Schmerzen und andere Beschwerden nicht-operativ zu behandeln. Nur wenn diese Maßnahmen nicht helfen und Nervenschädigungen drohen, ist eine Operation notwendig.
Bei einem Bandscheibenleiden wird grundsätzlich versucht, die Beschwerden durch nicht-operative Maßnahmen zu behandeln. Dazu zählen konservative Therapien wie die Einnahme oder das Spritzen von Schmerzmitteln, Krankengymnastik und Rückenschule ebenso wie sogenannte interventionelle, minimal-invasive Schmerztherapien, z.B. verschiedene Injektionsverfahren, bei denen über feine Kanülen Medikamente direkt in die Bandscheibe eingebracht werden. Erst wenn diese Maßnahmen keinen ausreichenden Erfolg erzielen oder etwa bei einem akuten Bandscheibenvorfall Nerven eingeklemmt werden, sodass dauerhafte Schädigungen und Lähmungen drohen, wird der Einsatz operativer Therapien notwendig.
Multimodale Schmerztherapie - wirkungsvoller Ansatz bei Bandscheibenproblemen
Als ein wirkungsvoller Ansatz zur Behandlung von Rückenbeschwerden infolge eines Bandscheibenvorfalls hat sich die sogenannte multimodale Schmerztherapie erwiesen. Dabei wird eine intensive antientzündliche Schmerzbehandlung (sowohl konservativ als auch interventionell) mit körperlichem Bewegungstraining (Krankengymnastik, Rückenschule), psychotherapeutischen Therapien zum Erlernen von Entspannungs- und Stressbewältigungstechniken, ergotherapeutischen Maßnahmen sowie einer Aufklärung der Patienten über Schmerzentstehung und Risikofaktoren kombiniert. Die Therapie dauert im Allgemeinen mehrere Wochen und wird ganztags in einer spezialisierten ambulanten Einrichtung durchgeführt.
Operation: Wenn Nervenschädigungen drohen
Reicht eine solche intensive Therapie nicht aus und gehen die Beschwerden auch nach mehreren Wochen (in der Regel 12 Wochen) nicht zurück, können operative Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Hierzu zählen minimal-invasive Verfahren (sogenannte „Knopflochchirurgie“) und offene Operationstechniken. Zudem muss operiert werden, wenn bei einem akuten Bandscheibenvorfall Nerven eingeklemmt werden und dauerhafte Schäden drohen.
Wann besteht die Gefahr von anhaltenden Schäden?
Beschwerden, bei denen unverzüglich ein Arzt verständigt werden sollte, damit dieser die notwendigen Therapien einleiten kann, sind:
- Muskelschwäche und Lähmungserscheinungen in Armen oder Beinen mit Störungen der Fein- und Grobmotorik (Fallenlassen von Gegenständen, Gangunsicherheit u.a.);
- unwillkürlicher Harn- und Stuhlabgang, die Anzeichen einer Lähmung der Harnblase und des Mastdarms sein können;
- Empfindungsstörungen an den Innenseiten der Oberschenkel, im Bereich der Genitalien und der Region um den Anus ("Reithosenanästhesie");
- plötzliche, gemeinsam mit den anderen Beschwerden auftretende Impotenz.





