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Rückenleiden

Wer bekommt eine Kur?

Zur Vorbeugung, Rehabilitation oder Verminderung von Symptomen bei chronischem Rückenleiden kann eine Kur sinnvoll sein. Doch wem steht eine solche Kur zu, und wer übernimmt die Kosten?

Gesetzlich Krankenversicherte können unter bestimmten Umständen von ihrem behandelnden Arzt eine Kurempfehlung bekommen, die der Vorbeugung, Rehabilitation oder Verminderung von Symptomen bei bereits bestehendem chronischen Rückenleiden dient. Die Kur wird dabei als Ergänzung zur ambulanten medizinischen Behandlung verstanden. Sie ist also kein durch die Krankenkasse finanzierter Urlaub. Stattdessen erwartet den Kurgast ein straffes medizinisches Therapieprogramm, das allerdings mit zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten versehen ist. Je nach individuellem Krankheitsbild können unterschiedlichste Therapien und Anwendungen zum Tragen kommen, z.B. Rückenschule, Massagen oder manuelle Therapie.

Erster Ansprechpartner ist der Arzt

Eine Empfehlung zur Kur kann nur der behandelnde Arzt bescheinigen, der den Krankheitsverlauf und die bestehenden Beschwerden kennt. Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskuren stehen gesetzlich Versicherten alle drei Jahre zu - vorausgesetzt, es handelt sich um "ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten" (Sozialgesetzbuch V, § 23, Abs. 2). Bescheinigt der Arzt, dass eine solche ambulante Maßnahme für den individuellen Krankheitsprozess nicht ausreicht, kann der Betroffene eine dreiwöchige stationäre Kur beantragen. Liegen schwerwiegende gesundheitliche Gründe vor, ist auch eine längere Kur möglich.

Die Kosten für stationäre Kuraufenthalte werden in der Regel höchstens alle vier Jahre übernommen. Ist jedoch aus medizinischen Gründen eine frühere Wiederholung einer Kur erforderlich, können Betroffene einen Dringlichkeitsantrag auf Kostenübernahme auch schon vor Ablauf der Vierjahresfrist stellen.

Wer ist zuständig für die Kosten?

Ansprechpartner für die Kostenübernahme einer stationären Kur ist die gesetzliche Krankenkasse. Bei ihr können sich die Versicherten über die geltenden Regelungen informieren und erhalten die notwendigen Antragsformulare. Hat der Arzt eine Empfehlung für eine Kur ausgesprochen, muss diese überprüft werden. Das geschieht anhand der Krankenakte und eventuell durch eine weitere körperliche Untersuchung, die von einer neutralen ärztlichen Einrichtung, z.B. dem Amtsarzt oder dem medizinischen Dienst, vorgenommen wird. Nur bei einem positiven Bescheid übernehmen die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten für eine stationäre Kur.

Was müssen die Versicherten selbst zahlen?

Die Höhe des Selbstbeteiligungsanteils, den die Versicherten bei einer Kur zu tragen haben, hängt von der Art der Kur ab. Grundsätzlich ist bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen jedoch eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag zu leisten. Die übrigen Kosten werden von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erhalten Erwachsene einen Zuschuss von bis zu 13 Euro täglich zur Finanzierung von Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt dieser Zuschuss 21 EUR pro Tag. Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse rund 90 Prozent der Heilmittelkosten, die übrigen zehn Prozent gehen zulasten des Versicherten. Dabei gilt allerdings eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Brutto-Familieneinkommens. Bei chronisch Kranken beträgt die Grenze ein Prozent. Die Krankenkasse hilft den Versicherten bei der Berechnung der individuellen Kosten, sodass sich jeder vorab über die Höhe der Selbstbeteiligung informieren kann.

Was bringt eine Kur?

Eine stationäre Kur bietet eine Verschnaufpause vom normalen Alltag mit all seinen Stress- und Belastungssituationen. Doch nicht nur das: Ein reichhaltiges medizinisches Behandlungsprogramm, das speziell auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, unterstützt und ergänzt die bisherige Therapie. Die Angebote umfassen auch psychologische Unterstützung zur Krankheitsbewältigung.

Der Weg zur Kur

  1. Sie suchen den Hausarzt auf. Dieser bescheinigt Ihnen anhand Ihrer Krankengeschichte und den aktuellen Beschwerden die Dringlichkeit einer Kur im Kurantrag.
  2. Sie reichen die Kurempfehlung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse informiert Sie über die Art und Höhe der Kostenübernahme und genehmigt den Kurantrag.
  3. Die Kurreise wird gebucht.


Quelle: Nach Informationen von "Sozialgesetzbuch (SGB). Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung" www.sozialgesetzbuch-sgb.de und Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Autor: Kathrin Sommer
Stand: Jun 18, 2009


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